Haus in Thailand, ein Haus kaufen
Zum Thema Immobilienkauf und Eigentum in Thailand gibt es viele exotische Geschichten und Gerüchte. Die Fakten sind jedoch recht übersichtlich. Um einen Ausverkauf des immer noch verhältnismäßig günstigen Landes an Ausländer zu verhindern, hat die thailändische Regierung den Verkauf von Grundstücken an Ausländer streng limitiert. Nichtsdestotrotz gibt es natürlich ein Interesse an ausländischen Investitionen in Immobilien, und ein Haus in Thailand lässt sich auch für Ausländer innerhalb der gesetzlichen Regeln verlässlich absichern.
Am wichtigsten bei einem Immobilienerwerb sind natürlich die richtigen Partner. Gerade in Thailand sollten Immobilien am besten durch renommierte Maklern erworben werden, insbesondere da die Kosten eines Maklers in Thailand generell vom Verkäufer getragen werden. Hier ist guter Rat für Käufer also nicht teuer, sondern umsonst! Renommierte Makler kennen Markt und Preise, sowie die rechtliche Situation, und prüfen die Eigentumsverhältnisse vor einem Kauf.
Ein Immobilienerwerb von kurzfristigen Bekannten (Ursache Nr. 1 für rechtliche Probleme) sollte sich von selbst verbieten, insbesondere wenn man die Sprache nicht beherrscht und die rechtliche Situation nicht kennt.
Der rechtliche Hintergrund für Immobiliengeschäfte in Thailand ist keineswegs exotisch. Das System der amtlichen Dokumentation von Immobilieneigentum wurde vor beinahe 100 Jahren aus Deutschland übernommen und ist wohl organisiert. Jeder Verwaltungsbezirk hat ein eigenes Grundbuchamt. Hier wird das amtliche Grundbuch geführt, in dem erfassten Grundstücke des Bezirks auf jeweils einer separaten Seite registriert werden. Auf dieser Grundbuchseite sind alle relevanten Informationen zum Grundstück erfasst, Art des Titels, Eigentümer, Belastungen, Wegerecht, etc. . Eine Originalabschrift dieser Grundbuchseite wird als Grundstückstitel an den registrierten Eigentümer ausgegeben. Das Grundbuch ist öffentlich und kann von jedem eingesehen werden.
Die wichtigsten Unterschiede für Ausländer zum Grundstücksrecht in den meisten westlichen Staaten sind:
- Ausländer dürfen kein Land erwerben.
- Das Grundstück und die Bebauung des Grundstückes sind rechtlich von einander getrennt.
Diese gesetzliche Lage ermöglicht Ausländern, das sie völlig legal Gebäude besitzen dürfen und die jeweiligen Grundstücke über eine langfristige Erbpacht sichern können.
Es gibt einige unterschiedliche Möglichkeiten für Ausländer Immobilienbesitz abzusichern und qualifizierte Immobilienmakler und Anwälte können in einem Beratungsgespräch die jeweils Beste ermitteln. Die Beratung mit einem Immobilienspezialisten vor Erwerb einer Immobilien ist der beste Weg um spätere Probleme zu vermeiden. Am weitesten verbreitet sind für Ausländer 2 Formen des Immobilienerwerbs:
- Privatpersonen die lediglich ein Haus in Thailand zur Selbstnutzung erwerben wollen, ist der Kauf des Gebäudes und die langfristige Erbpacht des Grundstückes zu empfehlen.
- Privatpersonen und Unternehmen die Immobilien als Investment oder Geschäft erwerben möchten oder ein Unternehmen in Thailand betreiben wollen, sollten eine thailändische Gesellschaft registrieren lassen, die berechtigt ist Grundstücke zu erwerben.
Mit entsprechender Beratung und Vorbereitung ist ein Erwerb von Immobilien in Thailand ein sicheres Investment mit Wertsteigerung von zumeist weit über 10% p.a.
Haus in Thailand, Hauskauf
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